Wie Erfährt Die Rentenversicherung Vom Tod
16. März 2022
Rente nach Todesfall
Was Hinterbliebene beachten müssen
Stirbt ein Familienangehöriger, muss rechtlich viel geregelt werden – auch beim Thema „Rente". Was geschieht mit bereits ausgezahlten Rentenbeträgen? Wie wird die Witwen-/Witwerrente ausgezahlt? Und was geschieht mit den Ansprüchen auf die Grundrente? Diese und weitere Fragen klärt der Sozialrechtstipp des Monats April.
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Zuallererst müssen die Hinterbliebenen beziehungsweise Erben die Deutsche Rentenversicherung informieren. Dafür lassen sie beim Standesamt eine Sterbeurkunde ausstellen und legen diese der Deutschen Rentenversicherung vor. Empfehlenswert ist auch, den Rentnerausweis des Betroffenen (oder eine Kopie) beizulegen.
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Berechtigten gestorben sind, ausgezahlt. Das auf dem Bankkonto des Verstorbenen eingehende Geld geht in die Erbmasse ein beziehungsweise kann von der Bank zur Zahlung bestehender Nachlassverbindlichkeiten genutzt werden. Das golden für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, also für Alters-, Hinterbliebenen-, Erwerbsminderungs- und Erziehungsrenten.
Eine besondere Regelung besteht für den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner hinsichtlich der Witwen- und Witwerrente. In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhalten selbst finanziell gut versorgte Ehe- und Lebenspartner die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung weitergezahlt. Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente wird in dieser Zeit in der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenen gewährt (sogenanntes „Sterbevierteljahr").
Erst nach drei Monaten wird dice Witwenrente gekürzt: Sie beträgt 55 Prozent der Altersrente des Verstorbenen. Wenn dice Eheleute vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens einer von ihnen vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt noch das alte Recht; dann beträgt die Witwen- oder Witwerrente lx Prozent.
Diese „große Witwen-/Witwerrente" wird gezahlt, wenn der oder die Hinterbliebene älter als 47 Jahre ist, ein Kind erzieht oder erwerbsgemindert ist. Alle anderen erhalten die „kleine Witwer-/Witwenrente" von 25 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen. Nach dem neuen Recht wird sie höchstens für zwei Jahre gezahlt, nach dem alten Recht dagegen bis zum Lebensende. Allerdings kommt es manchmal nicht zur Auszahlung. Denn falls der/die Ehe- oder Lebenspartner oder -partnerin selbst noch beschäftigt ist und eigenes Einkommen hat, wird dieses Einkommen auf dice Witwenrente angerechnet – sofern es über dem Freibetrag von aktuell 902,62 Euro liegt.
Sonderfall: Grundrente
Eine weitere Besonderheit besteht im Zusammenhang mit der „neuen" Grundrente. Obwohl diese bereits zum 1. Januar 2021 eingeführt wurde, bekommen sie viele Rentnerinnen und Rentner noch nicht, weil dice behördliche Prüfung so lange dauert. Sterben die Anspruchsberechtigten, gehen die noch nicht ausgezahlten Grundrenten an die Erben über.
Allerdings wissen viele Erbberechtigte nicht, ob der/dice Verstorbene einen Anspruch auf Grundrente hatte. Deswegen sollte homo den Erbanspruch vorsorglich bei der Rentenversicherung melden, dann durch den Erbschein nachweisen und anschließend die Auszahlung der Grundrente formlos beantragen.
Übrigens: Bei Auszahlungsbeträgen bis 500 Euro kann auf die Vorlage eines Erbscheins verzichtet werden, wenn an der Erbberechtigung nach Beweislage keine Zweifel bestehen. Das betritt Erben, die durch ein Attestation bestimmt wurden.
Ida Schneider
Source: https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/84432/rente_nach_todesfall
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